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Informationen und Meinungen
wider die StraßenverkehrsUnordnung

Rot heißt Stopp – und Gelb?

Autos, Motorräder, Fahrräder, Fußgänger — wo ist die Ordnung im Straßenverkehr? Manchmal verwirren Schilder, manchmal werden sie ignoriert und oft fehlt einfach die Kenntnis, weil die Fahrprüfung schon so lange her ist oder nie eine gemacht wurde.

StVU.info will helfen, diese Straßenverkehrsunordnung zu lindern. In kurzen Artikeln finden Sie auf dieser Seite Erklärungen, aber auch Meinungen und Tipps, wie sich der Stress auf der Straße, dem Radweg oder dem Fußweg vermindern lässt.

VG-Wort Access-ZählmarkeDiese Folge befasst sich mit dem Konfliktherd „Ampeln“. Weitere Folgen finden Sie im Inhaltsverzeichnis.

Ein Reizthema in der Diskussion zur Straßenverkehrsunordnung ist das Rotlicht. Hier zeigt jeder gern auf den anderen: „Die Radfahrer fahren bei Rot!“, „Die Fußgänger laufen bei Rot!“, „Die Autos fahren noch durch, obwohl wir schon Grün haben!“

Grund genug, dem Thema „Ampeln“, im Behördendeutsch „Lichtsignalanlagen (LSA)“, in der StVO „Lichtzeichenanlagen (LZA)“, diesen Artikel zu widmen.

Wozu Ampeln?

Historische Ampel
Rot heißt Stopp - sagt diese historische Heuerampel (Nachbau Bochum)

Wo sich Verkehrswege kreuzen, braucht es Regeln, die ohne lange Diskussion allen klar sind. Im einfachsten Fall braucht es dazu keinerlei Beschilderung. Jeder weiß, dass wer von rechts kommt, Vorfahrt hat. (Fast) jeder weiß auch, dass beim Abbiegen alle anderen Vorrang haben.

TIPP: Rechts vor links gilt auch dort, wo Radwege aufeinander stoßen. Diese Regelung scheint vielen Radfahrern unbekannt zu sein.

Werden die sich kreuzenden Verkehrswege unterschiedlich stark benutzt, reichen diese Einfachregeln nicht mehr aus. Dann wird mit Verkehrszeichen dem wichtigeren Verkehrsweg Vorrang oder Vorfahrt gewährt. Dies geschieht beim Fahrverkehr über die Verkehrszeichen 205 (Vorfahrt gewähren) und 206 (Halt, Vorfahrt gewähren) einerseits und über die Verkehrszeichen 301 (Vorfahrt) und 306 (Vorfahrtstraße) andererseits. Beim Fußverkehr geschieht dies über das Verkehrszeichen 293, den Zebrastreifen.

TIPP: Auch wer einer abknickenden Vorfahrt folgt, biegt ab, muss deshalb parallel verlaufendem Rad- oder Fußverkehr Vorrang gewähren.

Je nach Verkehrsaufkommen kann es lange dauern, wenn man dem Verkehr in der Hauptrichtung Vorfahrt gewähren muss. Dann kommen Ampel ins Spiel, um mal dem einen Verkehrsstrom, mal dem anderen Vorfahrt oder Vorrang zu gewähren.

Verkehrszeichen an Ampeln

Wer genau hinsieht, erkennt an den meisten Ampelanlagen zusätzlich angebrachte Verkehrszeichen, entsprechend den oben aufgezählten Vorfahrtsregelungen. Diese Verkehrszeichen gelten nur, wenn die zugehörige Ampelanlage ausgeschaltet ist. Das kann bei einem Stromausfall passieren oder auch im Wochenend- oder Nachtbetrieb. Wobei nachts abgeschaltete Ampeln oft auf der wartepflichtigen Seite gelb blinken.

Stoppschild an Ampel ausgeschaltete Ampel
Verkehrszeichen an Ampeln gelten nur, wenn kein Licht leuchtet.

Ampeln für Fußgänger, Radfahrer und Kraftfahrzeuge

Ein Großteil der Ampeln steuert Verkehrsströme in Längsrichtung gegenüber Verkehrsströmen in Querrichtung. Dann gibt es auch noch zusätzliche Ampeln für Links- und/oder Rechtsabbieger, Straßenbahnen und Linienbusse.

In den meisten Fällen gibt es für dieselbe Richtung unterschiedliche Ampeln, die separat die Verkehrsströme Fußgänger, Radfahrer und Kraftfahrzeuge regeln. So kann beispielsweise dem Radverkehr ein Vorsprung gegeben werden oder der Fußverkehr verstärkt vor Abbiegern geschützt werden.

Ampeln für Kraftfahrzeuge stehen in Deutschland vor der jeweiligen Kreuzung. Sie zeigen einen farbigen Kreis oder einen farbigen Pfeil. Ampeln für Fußgänger stehen hinter der Straßenquerung. Sie zeigen einen wartenden oder einen gehenden Fußgänger. Ampeln für Radfahrer können vor oder hinter der Kreuzung stehen. Sie zeigen ein Fahrradsymbol. Ampeln, die sowohl den Radverkehr als auch den Fußverkehr regeln, zeigen beide Symbole.

Fußgängerampel Hamm rot Fußgängerampel Hamm grün Fahrradampel Wien rot Fahrradampel Wien grün Reiterampel Essen rot Reiterampel Essen grün
Ampeln nur für Fußgänger (Beispiel Hamm), nur für Radfahrer (Beispiel Wien) und nur für Reiter (Beispiel Essen)

Gibt es keine separate oder kombinierte Ampel für den Radverkehr, so muss sich der Radverkehr wie jedes andere Fahrzeug nach den KFZ-Ampeln richten.

TIPP: Bei nicht benutzungspflichtigen Bordsteinradwegen darf sich der Radfahrer aussuchen, ob er auf der Fahrbahn oder auf dem Radweg fährt. Auch wenn es nicht den Buchstaben des Gesetzes entspricht, sollte man sich dann an die Signalisierung des jeweiligen Hauptverkehrs halten, auf der Fahrbahn also mit dem KFZ-Verkehr fahren, auf dem Bordsteinradweg mit dem Fußverkehr.

Rot heißt Stopp

Zeigt eine Ampel rotes Licht, bedeutet dies ein unbedingtes Stopp. Bei Rotlicht darf die ampelgesteuerte Einmündung, Kreuzung oder Querung nicht befahren oder betreten werden.

Von dieser absoluten Regel gibt es nur drei Ausnahmen:

Die erste Ausnahme gilt für den Fall, dass sich die Ampel hinter der Querung befindet, also bei Fußgängerampeln bzw. solchen für den Radverkehr, die sich hinter der Kreuzung befinden. Hier kann es passieren, dass die Ampel auf Rotlicht schaltet, wenn man den gesicherten Bereich schon betreten hat oder bereits eingefahren ist. Dann muss man natürlich nicht stehenbleiben, sondern setzt den Weg über die Querung zur nächsten sicheren Stelle, also dem gegenüberliegenden Gehweg oder einer Mittelinsel, zügig fort. Ampeln sind so geschaltet, dass ausreichend Zeit bleibt, die andere Straßenseite zu erreichen. Der Querverkehr bekommt erst nach dieser Räumphase Grün.

Die zweite Ausnahme von diesem unbedingten Haltgebot stellt der so genannte Grünpfeil dar. Dabei handelt es sich um das Verkehrszeichen 720 („Grünpfeilschild“) bzw. 721 („Grünpfeilschild mit Beschränkung auf den Radverkehr“). Der nach rechts zeigende Grünpfeil hebt das Rotlicht einer Ampel auf und erlaubt es, auch bei roter Ampel vorsichtig rechts abzubiegen. Da dieses Einfahren bei Rotlicht eine sehr gefahrenträchtige Situation darstellt, muss der Auto- oder Radfahrer extrem aufmerksam sein, wenn er die Grünpfeilregelung nutzt. Insbesondere muss er vor der Ampel anhalten, bis er sicher ist, dass weder Querverkehr (Fahrzeuge und Fußgänger) vorhanden ist noch parallel verlaufender Fuß- oder Radverkehr gefährdet wird. Insbesondere darf die durch das Rotlicht geschützte Fußgängerfurt nicht blockiert werden.

Grünpfeil Radfahrer
Die Ampel zeigt für geradeaus oder links fahrende Radfahrer rot. Rechts abbiegende Radfahrer dürfen trotzdem (vorsichtig) losfahren.

TIPP: Bei einem Grünpfeil dürfen Sie trotz Rotlicht vorsichtig nach rechts abbiegen, Sie müssen es aber nicht. Sie dürfen auch warten, bis Sie ganz normal Grün bekommen.

Schließlich gibt es noch den dritten, einen wirklichen Ausnahme-Fall: Wenn sich von hinten ein Einsatzfahrzeug mit Blaulicht und Martinshorn nähert – und deshalb auch bei Rotlicht in die Kreuzung fahren will –, dürfen Sie ganz vorsichtig nach vorn in die Kreuzung fahren, um dem Einsatzwagen Platz zu machen.

Haltlinien

Vor jeder Ampel für den KFZ-Verkehr sowie vor manchen Ampeln für den Radverkehr befindet sich eine Quermarkierung, die so genannte Haltlinie. Die Haltlinie bestimmt den Ort, an dem Fahrzeuge bei Rotlicht halten müssen. Sie darf nicht überfahren werden. Schon das Fahren über die Haltlinie ist ein Rotlichtverstoß, wenn das Auto erst auf der Fußgängerfurt zum Stehen kommt.

Die Haltlinie befindet sich üblicherweise kurz vor der Fußgängerfurt oder dem Querverkehr. Sie kann aber auch ein ganzes Stück vor der eigentlichen Ampel aufgemalt sein. Beispielsweise wird so sicher gestellt, dass einbiegende Linienbusse oder LKW auch dann genügend Platz haben, wenn Fahrzeuge bei Rot warten.

Zurückgesetzte Haltlinie
Hier ist die Haltlinie für Linksabbieger zurückgesetzt, damit einfahrende Busse Platz zum Einschwenken haben.

Befindet sich vor der Ampel noch eine Ausfahrt oder Einmündung, wird oft eine zweite Haltlinie vor diese gezeichnet, damit auch bei Rotlicht noch Fahrzeuge aus- oder Gegenverkehr einfahren kann. An der vorgesetzten Haltlinie steht dann meist das Zusatzzeichen „Bei Rot hier halten“. Diese vorgesetzte Haltlinie gehört zur roten Ampel. Sie sichert die freie Fahrt von Linksabbiegern im Gegenverkehr sowie aus der Einmündung fahrender Fahrzeuge. Die Haltlinie gilt deshalb auch für Fahrzeuge, die vor der Ampel rechts abbiegen wollen.

Abgesetzte Haltlinie
Die Haltlinie vor der Einmündung bezieht sich auf die Ampel hinter der Einmündung.

TIPP: Einmündungen im Bereich einer vor der Ampel wartenden Autoschlange müssen auch sonst freigehalten werden, damit Fahrzeuge in die Querstraße ein und ausfahren können.

Ampelketten

Um eine Einmündung vor der eigentlichen Kreuzung frei zu halten, kommen neben vorgesetzten Haltlinien auch Ampelketten zur Anwendung. Dabei wird eine zweite Ampel, mit eigener Haltlinien, aber nur mit den Farben Rot/Gelb, vor die zu schützende Einmündung gesetzt. Hier gilt, dass bei Rotlicht vor der Einmündung zu halten ist, bei fehlendem Ampellicht darf gefahren werden.

Vorampel
Die Vorampel (ohne Grünphase) hält die Einmündung von wartenden Fahrzeugen frei.

Ampelketten gibt es auch bei Fußgängerfurten, die über eine Mittelinsel geführt werden. Hier steht oft eine zusätzliche Fußgängerampel auf der Mittelinsel. Jede dieser Ampeln steuert die Freigabe über den davor liegenden Teil der Furt. Zeigt die Ampel auf der Mittelinsel Grün, dürfen Sie vom Fahrbahnrand bis zur Mittelinsel laufen – aber nur bis dorthin. Zeigt die Ampel am gegenüber liegenden Fahrbahnrand Grün, dürfen Sie von der Mittelinsel zum Fahrbahnrand laufen.

Ampeln mit Mittelinsel
Auch wenn hinten noch Grün ist, gilt immer die nähere Ampel.

Wenn Fußgängerampeln ungeschickt geschaltet sind, z.B. um dem Autoverkehr Vorrang zu geben, sammelt man sich auf der Mittelinsel. Das kann auch zu großen Gruppen auf einer kleinen Mittelinsel führen, wenn sich alle regelkonform verhalten.

volle Mittelinsel
Ampeln sollten so geschaltet sein, dass Mittelinseln nicht als Warteflächen im Verkehr benötigt werden. (Das Foto zeigt den Essener Oberbürgermeister Thomas Kufen auf einer Wahlkampfveranstaltung. Leider hat sein Wahlerfolg nicht dazu geführt, dass diese Ampelschaltung fußgängerfreundlicher wurde.)

TIPP: Springt die weitere Ampel schon auf Rot, wenn Sie die Mittelinsel noch nicht erreicht haben, müssen Sie auf der Mittelinsel warten, bis es im zweiten Teil der Querung Grün wird. Dies ist besonders für langsame Fußgänger lästig. Deshalb sollten Querungen so geschaltet sein, dass auch Senioren und Kinder die komplette Straße in einem Zug überqueren können.

Grün heißt Vorsicht

Grünes Ampellicht heißt normalerweise, dass der Querverkehr gesperrt ist und man zügig die Kreuzung überqueren kann. Allerdings gibt es auch hier Situationen, in denen man vorsichtiger sein muss oder sogar überhaupt nicht fahren darf.

So gibt es beispielsweise Kreuzungen, an denen alle Richtungen gleichzeitig Grün haben – natürlich nicht der Autoverkehr, aber Fußgänger und Radfahrer. Besonders in Belgien und in den Niederlanden hat sich diese Ampelschaltung etabliert, da sie das unnötige nochmalige Warten erspart, wenn man eine Kreuzung diagonal überqueren möchte. Auch verhindert sie den Konflikt mit abbiegenden Fahrzeugen. So komfortabel dies ist, so gefährlich ist es auch, wenn sich die Verkehrsteilnehmer nicht aufmerksam und vorsichtig verhalten. Wir wurden auf einer solchen Kreuzung schon selbst Opfer eines Unfalls, bei dem Rundumgrün, Zweirichtungsradwege und Ich-schaffe-das-Grün-noch zusammenkamen.

Fahrradampel mit Rundumgrün
Diese belgische Ampel zeigt, dass alle vier Radwege rings um die Kreuzung gleichzeitig grün haben.

Ein schon oben erklärtes weiteres Problem ist der Grünpfeil. Natürlich muss ein Fahrzeug anhalten und vorsichtig einbiegen, wenn es den Grünpfeil an einer roten Ampel nutzt. Aber hier fährt jemand bei Rot, während die Querrichtung Grün hat. Deshalb auch bei Grün damit rechnen, dass jemand in die Straße einbiegt.

Gefährlich ist auch das Abbiegen, wenn man Grün hat. Dies gilt sowohl für den Rechtsabbieger als auch für den Linksabbieger, unabhängig davon, ob diese Abbieger eigene Ampeln haben. Rechtsabbieger kreuzen den Weg parallel laufender Fußgänger und eventuell sogar geradeaus führende Radwege. Diese Situation ist so gefährlich, dass der Gesetzgeber beim Rechtsabbiegen Schrittgeschwindigkeit vorschreibt, zumindest für Fahrzeuge über 3,5t. Aber auch PKW-Fahrer müssen extrem darauf achten, ob von hinten oder vorn Fußgänger oder Radfahrer die Straße kreuzen. Wer beim Abbiegen keine besondere Rücksicht walten lässt, zahlt 140€ und erhält ein Fahrverbot!

TIPP: Springt die Fußgängerampel auf ROT, heißt dies für Abbieger keine freie Fahrt. Sie müssen erst alle Fußgänger durchlassen, die sich noch auf der Straße befinden.

Beim Linksabbiegen ist Schrittgeschwindigkeit nicht vorgeschrieben, obwohl diese Situation für Fußgänger und Radfahrer mindestens genauso gefährlich ist. Denn wer links abbiegt, achtet zunächst auf eine Lücke im Gegenverkehr. Ergibt sich eine Lücke, wird flott hindurch gefahren. Dass jedoch Fußgänger und Radfahrer gleichzeitig Grün – und Vorrang – haben, wird übersehen – mit oft fatalen Folgen.

Warnampel Linksabbieger Sichtblende Fußgängerampel
Die gelb blinkende Warnampel ist größer als die grüne Fußgängerampel, weil Autofahrer hier besonders vorsichtig sein müssen. An manchen Ampeln sind Sichtblenden montiert, damit ungeduldige Autofahrer gar nicht sehen, dass Fußgänger schon rot haben.

TIPP (an die Verkehrsplaner): Auch wenn es den Durchsatz vermindert, sollten Abbiegespuren eine eigene Grünphase haben, die nicht mit Fußgängerwegen kollidiert.

Gar nicht in die Kreuzung einfahren dürfen Sie selbst bei Grünlicht, wenn es auf der anderen Straßenseite nicht weiter geht. Herrscht dort ein Stau, würden Sie auf der Kreuzung stehen, auch wenn die Querrichtung schon wieder Grün hat. Sie müssen die Kreuzung frei halten und deshalb auch bei Grün zunächst warten, bis Sie auf der anderen Straßenseite genügend Platz haben.

Gelb heißt auch Stopp

Autoampeln (in Düsseldorf auch Radfahrer- und Fußgängerampeln) haben neben Rot- und Grünlicht auch noch eine Gelbphase.

Fußgängerampel mit Gelbphase
In Düsseldorf haben auch die Radfahrer- und Fußgängerampeln eine Gelbphase.

Für den typischen Autofahrer bedeutet Gelb: Gleich wird es Rot, also noch schnell über die Kreuzung! Zumindest lässt sich das an den allermeisten Ampeln so beobachten.

Für die Straßenverkehrsordnung bedeutet Gelb allerdings etwas ganz anderes: „Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten.“ (§37 STVO)

Ja: Gelb heißt Stopp – und nicht etwa Gas geben. Springt eine Ampel von Grün auf Gelb, muss man anhalten, sofern dies mit einem normalen Bremsmanöver möglich ist. Wenn der Hintermann dann auffährt, ist er schuld – wegen unzureichendem Sicherheitsabstand.

Schon das Überfahren der Haltlinie bei Gelb ist eine Ordnungswidrigkeit, wenn man noch hätte bremsen können. Manche Rotlichtblitzer lösen deshalb schon bei Gelb aus. Allerdings kostet dieser Verstoß nur 10€.

Zeigt die Ampel schon länger Gelb, müssen Sie in jedem Fall anhalten. Denn sobald die Ampel Rot zeigt, wird es richtig teuer: In dem Moment, in dem die Ampel auf Rot springt, kostet es einen erwischten Autofahrer 90€ (Radfahrer/E-Scooter: 60€). Ist seit dem Umspringen schon eine Sekunde vergangen, kostet es 200€ und Fahrverbot (Radfahrer/E-Scooter: 100€). Und eine Sekunde ist ziemlich kurz!

Grün anfordern

Ampeln sind entweder zeitgesteuert oder bedarfsgesteuert. Bei einer Zeitsteuerung ist festgeschrieben, wie lange jeder Verkehrsstrom Grün hat oder warten muss. Eingerechnet sind auch jeweils Zwischenzeiten, in denen die Kreuzung leer fließt. Die einzelnen Zeiten für die verschiedenen Richtungen sind unterschiedlich, damit stark befahrene Straßen genau wie wenig befahrene Straßen geeignete Grünphasen bekommen. Es kann auch tageszeitabhängige, unterschiedliche Signalprogramme geben (Nachtbetrieb, Berufsverkehr usw.).

Will man die Hauptverkehrsrichtung möglichst wenig stören, weil hier Linienbusse oder Straßenbahnen fahren und Querverkehr selten ist, bekommt die Hauptrichtung Dauergrün und die Querrichtung Dauerrot.

Man ist dann gezwungen, ein Umschalten der Ampel explizit anzufordern. Fußgängerampeln haben zu diesem Zweck Druckknöpfe, Fahrbahnen meist Induktionsschleifen, seltener Kameras oder Infrarotempfänger.

Anforderungskontakt Fußgängerampel
Anforderungsknopf an einer Fußgängerampel

TIPP: In die Fahrbahn eingelassene Induktionsschleifen müssen auch auf den Radverkehr reagieren. Dazu müssen Radfahrer allerdings über die Induktionsschleife fahren – und nicht etwa rechts am Bordstein entlang. Sollte der Anforderungskontakt bei einem Fahrrad nicht auslösen, wenden Sie sich an Ihre Stadtverwaltung. Der Kontakt muss dann nachjustiert werden.

TIPP (an die Verkehrsplaner): Wenn Querverkehr schon nicht regelmäßig Grün bekommt, sollte zumindest die Wartezeit nach einer Anforderung sehr kurz sein. Dies gilt insbesondere bei Fußgängerampeln.

Weiße Ampeln

Ampeln mit weißen Symbolen haben nur für den öffentlichen Nahverkehr eine Bedeutung. Sie erlauben eine separate Steuerung und Grünphase für Straßenbahnen und Linienbusse. Ein auf der Spitze stehendes Dreieck signalisiert einem Linienbus, dass trotz roter Autoampel (vorsichtig) losgefahren werden darf. So wird der ÖPNV gegenüber den wartenden Fahrzeugen bevorzugt.

Straßenbahnampeln Vorrangampel Linienbus
Ampeln mit weißen Symbolen steuern separate Grünphasen für Busse und Straßenbahnen.

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D. Rudolph – 7. 12. 2022
[Ergänzung Bilder: 15. 12. 2022]
[Weitere Bilder: 13. 1. 2023]

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