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Informationen und Meinungen
wider die StraßenverkehrsUnordnung

Warum ist es nachts so dunkel?

Autos, Motorräder, Fahrräder, Fußgänger — wo ist die Ordnung im Straßenverkehr? Manchmal verwirren Schilder, manchmal werden sie ignoriert und oft fehlt einfach die Kenntnis, weil die Fahrprüfung schon so lange her ist oder nie eine gemacht wurde.

StVU.info will helfen, diese Straßenverkehrsunordnung zu lindern. In kurzen Artikeln finden Sie auf dieser Seite Erklärungen, aber auch Meinungen und Tipps, wie sich der Stress auf der Straße, dem Radweg oder dem Fußweg vermindern lässt.

VG-Wort Access-ZählmarkeSobald im Herbst die Tage kürzer werden und man im Dunkeln zur Arbeit oder zur Schule geht, fällt auf, wie ungenügend viele Gehwege, Radwege und Straßen beleuchtet sind. Deshalb betrachten wir hier einmal die Regeln, die für eine sichere Beleuchtung sorgen sollen. Weitere Folgen finden Sie im Inhaltsverzeichnis.

 

Leider gibt es keine verbindlichen Vorgaben für die Helligkeit auf Gehwegen, oder die von Straßen überhaupt. Nur in wenigen Bundesländern gibt es einzelne gesetzliche Regelungen, welche die Straßenbeleuchtung betreffen, und wenn, sind sie recht schwammig formuliert. So verlangt beispielsweise das Bayrische Straßen- und Wegegesetz, dass Gemeinden öffentliche Straßen beleuchten müssen, „wenn das dringend erforderlich ist“. In Berlin heißt es entsprechend „soweit es im Interesse des Verkehrs und der Sicherheit erforderlich ist“. In den meisten Bundesländern ist es eine rein politische Entscheidung, ob und wie eine Kommune welche Straßen und Plätze beleuchtet.

Die wenigen Beleuchtungsregeln, die es gibt, betreffen die Fahrzeuge und den Fahrzeugverkehr, nicht aber Fußgänger und Fußverkehr. So besagt die Straßenverkehrszulassungsordnung, wie Fahrzeuge aktiv ihren Fahrweg beleuchten und mit welchen Leuchten und Rückstrahlern sie anderen Fahrzeugen ihren Standort und ihre Ausmaße kenntlich machen müssen. Fußgänger kommen hier nicht vor. Die DIN EN 13201 besagt, wie gut eine Fahrbahn beleuchtet sein sollte, in Abhängigkeit von der Straßenart und der Übersichtlichkeit der Straße. Auch hier werden die Regeln vom Fahrverkehr her gedacht. Explizit um Fußgänger kümmern sich nur die DIN 67523 zur Beleuchtung von Zebrastreifen sowie die DIN EN 12464 zur Beleuchtung von Laufflächen. Letztere gilt jedoch nur in Gebäuden und auf Außenflächen von Unternehmen, nicht aber für Gehwege außerhalb von Arbeitsstätten.

Straße im Dunkeln
Normen zur Straßenbeleuchtung zielen auf die Sicherheit des Autoverkehrs.

Ein wenig Physik

Was ist eigentlich Helligkeit und wie wird sie gemessen? Wer schon einmal in einem Baumarkt Ersatz für eine defekte Glühbirne gekauft hat weiß, dass es unterschiedlich helle „Leuchtmittel“ gibt. Die Leistung der neuen „Birne“ wird in Lumen angegeben. Hellere Lampen haben mehr Lumen als nicht so helle. Diese Leistung (Fachbegriff „Lichtstrom“) lässt im Laufe der Zeit nach. Da Leuchten normalerweise nicht in alle Richtungen gleich viel Licht abgeben, kann die Lichtstärke in einer bestimmten Richtung (genauer, in einem festgelegten Raumwinkel) separat angegeben werden. Sie wird dann in Candela gemessen.

Die Leistung des Leuchtmittels ist aber fast nebensächlich, wenn man wissen will, wieviel Licht beispielsweise auf dem Straßenpflaster ankommt. Je weiter eine Lampe entfernt ist, desto weniger Licht kommt auf einer Fläche an. Eine wichtige Größe, die z.B. im Arbeitsschutz relevant ist, ist deshalb die „Beleuchtungsstärke“. Sie wird in Lux gemessen und gibt an, wieviel Licht auf dem Schreibtisch oder dem Fußboden ankommt. Auf die Beleuchtungsstärke in Lux nehmen die meisten Normen Bezug, weil man sie gut und unabhängig vom Beobachterstandort messen kann.

Für unser Auge ist aber auch diese Beleuchtungsstärke noch nicht das wesentliche Element. Wie hell eine Fläche erscheint, ist zusätzlich davon abhängig, in welchem Winkel das Licht auf die Fläche fällt, wie wir auf die Fläche schauen und vor allem, wie gut die Fläche reflektiert. Eine graue Betonplatte reflektiert ungefähr ein Viertel des einfallenden Lichts, eine dunkle Jacke nur vielleicht 5%, eine Warnweste fast 100%. Was für uns also relevant ist, ist wieviel Helligkeit im Auge ankommt. Gemessen wird diese „Leuchtdichte“ in Candela pro Quadratmeter.

Regeln für Fahrzeuge

Da es kein Gesetz gibt, nach dem alle Straßen nachts zu beleuchten sind, muss jedes Fahrzeug sein eigenes Licht mitbringen. Dazu gibt es in der Straßenverkehrszulassungsordnung genaue Vorschriften, welche Beleuchtungseinrichtungen ein am Straßenverkehr teilnehmendes Fahrzeug haben muss.

Die wichtigsten Regeln sind, dass Leuchten bestimmte Bedingungen erfüllen, eine Zulassungsnummer tragen und elektrisch so angeschlossen sein müssen, dass sie unter allen Umständen funktionieren.

Autos müssen vorn zwei Scheinwerfer haben, die in 100m Entfernung noch eine Beleuchtungsstärke von mindestens 1 Lux liefern (Fernlicht), wobei Abblendlicht in 25m Entfernung maximal 1 Lux liefern darf, damit Gegenverkehr nicht geblendet wird. Außerdem sind Begrenzungsleuchten vorgeschrieben, welche die Breite des Fahrzeugs sichtbar machen. Für Motorräder gelten abweichende, schwächere Regeln. Fahrradscheinwerfer müssen den Vorgaben für Tagesfahrlicht entsprechen.

Autos müssen hinten zwei Rückleuchten und zwei Bremsleuchten haben sowie zusätzlich einen Scheinwerfer, der leuchtet, wenn das Auto rückwärts fährt. Motorräder und Fahrräder brauchen lediglich eine Rückleuchte.

Damit Fahrzeuge auch im abgestellten Zustand sichtbar sind, müssen sie hinten, LKW auch seitlich Rückstrahler haben. Bei Anhängern müssen die hinteren Rückstrahler dreieckig sein. Bei Fahrrädern sind außerdem Rückstrahler vorn und an den Pedalen Pflicht.

Für Fußgänger gibt es keine Vorschriften. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass es Fußgängern zuzumuten ist, im Dunkeln eine Taschenlampe mit sich zu führen.

Regeln für Straßen und Orte

Wo die Beleuchtung einer Straße oder eines Orts gewünscht, angebracht oder sogar notwendig ist, stellt sich die Frage, wie hell diese Beleuchtung sein soll. Je nach Einsatzzweck können unterschiedliche technische Regelwerke zur Anwendung kommen.

Wichtig ist beispielsweise die DIN EN 12464 mit empfohlenen Beleuchtungsstärken für Arbeitsstätten. Je nach Tätigkeit wird dort angegeben, wie hell Arbeits- und Laufflächen beleuchtet sein sollten. So sollen beispielsweise im Kassenbereich eines Ladens mindestens 500 Lux, in Waschräumen mindestens 200 Lux und auf Treppen mindestens 100 Lux erreicht werden. Da jeder Punkt einer Fläche eventuell unterschiedlich beleuchtet wird, gelten diese Mindestangaben für den Mittelwert über die gesamte Fläche.

Deutlich geringer sind die Ansprüche, was Arbeitsstätten im Freien angeht. So reichen bei Treppen auf kleinen Bahnhöfen 50 Lux, Parkplätze mit viel Betrieb brauchen 20 Lux, Außentreppen 15 Lux, und für einen einfachen Gehweg sind nach DIN EN 12464 schon 5 Lux ausreichend. Zur Einordnung: ein klarer Vollmond liefert für eine unbeleuchtete Straße ungefähr eine Beleuchtungsstärke von 0,25 Lux.

Die nächste Norm, DIN EN 13201, betrachtet die Beleuchtung von Straßen außerhalb von Arbeitsstätten, sprich die normale Straßenbeleuchtung um uns herum. Auch hier werden wieder Mindestbeleuchtungsstärken vorgegeben.Die DIN EN 13201 zur Straßenbeleuchtung ist kein Gesetz. Wer aber eine Straße plant, tut gut daran, die dort genannten Mindestanforderungen zu erfüllen. Die Mindestbeleuchtungsstärken werden in Lux angegeben und verlangen, wie viel Licht auf dem Boden ankommt.

Die empfohlene Beleuchtung wird in zwei Schritten bestimmt. Zunächst wird die Straße einer typischen Situation zugeordnet. Beispielsweise gehört eine Wohnstraße (in Tempo-30-Zone, mit Gehweg) zur Beleuchtungssituation D3. Eine innerstädtische Verbindungsstraße (mit Radverkehr) fällt unter die Beleuchtungssituation B2 usw.

Im zweiten Schritt werden dann die speziellen Umstände und Anforderungen vor Ort betrachtet. So ergibt sich bei der Wohnstraße eine der Beleuchtungsklassen P1 bis P6. Je niedriger die Klassenzahl, desto heller muss die Beleuchtung sein. Ist die Wohnstraße sehr einfach gestaltet, reicht nach DIN EN 13201 die Beleuchtungsklasse P5. Sie verlangt im Mittel 3 Lux und an keiner Stelle weniger als 0,6 Lux. Das ist ungefähr doppelt so hell wie eine Vollmondnacht.

Die erforderliche Beleuchtungsstärke erhöht sich, wenn die Fahraufgabe schwieriger wird ist. Muss der Autofahrer beispielsweise auf parkende Fahrzeuge achten, wird die Beleuchtungsklasse auf P4 erhöht (durchschnittlich 5 Lux; mindestens 1 Lux). Kommen verkehrsberuhigende Maßnahmen wie Einbauten o.Ä. hinzu, so dass der Autofahrer noch mehr aufpassen muss, braucht man mehr Licht, also die Beleuchtungsklasse P3 (durchschnittlich 7,5 Lux; mindestens 1,5 Lux). In die Auswahl der Beleuchtungsklasse fließen je nach Beleuchtungssituation unterschiedliche Umstände ein. So erhöht auch ein gesteigertes Kriminalitätsrisiko die Anforderungen an die Straßenbeleuchtung.

Beleuchtung von Gehwegen

Die Beschreibung der Beleuchtungssituationen und -klassen macht deutlich, dass die erforderlichen Beleuchtungsstärken vor allem vom Autofahrer her gedacht sind. Wichtig ist die vor dem Auto liegende Fahrbahn, damit man nirgendwo gegen fährt und reagieren kann, wenn ein Tier oder ein Fußgänger auf die Straße tritt.

Dies erklärt, warum Straßenlaternen oft so ausgerichtet sind, dass sie die Dächer der am Fahrbahnrand parkenden Autos beleuchten. Gern liegen die Gehwege dann auch noch im Schatten. Gehwege, auch hinter einem Grünstreifen, werden meist als Anhängsel der Fahrbahn betrachtet und müssen dann nur die Mindestbeleuchtung erfüllen. Städtische Regeln wie in Berlin können darüber hinaus gehen. Hier müssen Gehwege mindestens halb so hell sein wie die Fahrbahn – zumindest die ersten zwei Meter ab Bordsteinkante.

Gehweg im Dunkeln
Schlecht beleuchteter Gehweg

Alternativ kann ein Planer Fahrbahn und Gehwege als zwei getrennte Flächen betrachten, die jeweils separat behandelt werden und eigene Mindestlichtstärken haben. Gehwege neben der Fahrbahn gelten dann wie reine Fußverkehrsflächen, also z.B. Fußgängerzonen oder reine Fußwege. Dies ist aus Fußgängersicht besser, denn die je nach Kriminalitätsrisiko, Verkehrsstärke und Umgebungshelligkeit vorgegebenen Werte gelten dann allein für den Gehweg, nicht gemittelt über die ganze Straßenbreite. Wie gesagt aber nur, wenn sich die Kommune entschieden hat, diese Fläche überhaupt zu beleuchten.

Licht von oben, Licht von der Seite

Die durch die Beleuchtungsklassen festgelegten Beleuchtungsstärken beziehen sich darauf, wie hell die Fahrbahn oder der Fußweg von oben beleuchtet wird. Wichtig für Fußgänger ist aber auch die seitliche Beleuchtung. Sie sorgt z.B. dafür, dass man das Gesicht eines Entgegenkommenden erkennen kann. Dies erhöht das Sicherheitsgefühl, weshalb die Präventionsstelle des LKA Berlin eine seitliche Beleuchtung empfiehlt, die eine solche Erkennung bei vier Metern Abstand ermöglicht.

Auch für die Verkehrssicherheit ist seitliche Beleuchtung wichtig, damit Autofahrer beim Abbiegen Fußgänger sehen, die sich nicht im Scheinwerferlicht befinden. Es gibt deshalb für die Verkehrssicherheit und für das Sicherheitsgefühl von Fußgängern Vorgaben nicht nur für die horizontale, sondern auch für die vertikale (oder halbzylindrische) Beleuchtungsstärke. In der Beleuchtungsklasse P4 sind das beispielsweise mindestens 1,5 Lux, die von der Seite auf den laufenden Fußgänger oder ein senkrechtes Hindernis (Baum, Laternenpfahl) scheinen müssen.

Zebrastreifen

Besonders detailliert ist die Beleuchtung von Zebrastreifen geregelt. Hierzu gibt es eine eigene Norm: DIN 67523. Bei Zebrastreifen ist die vertikale, also seitliche Beleuchtungsstärke besonders wesentlich, denn Fußgänger sollen nachts vor dem dunklen Hintergrund gut erkennbar sein, auch wenn sie noch nicht auf der Straße stehen.Verlangt wird hier eine vertikale Beleuchtungsstärke von 30 Lux (im Mittel, nirgendwo weniger als 4 Lux). Dies wird von normaler Straßenbeleuchtung meist nicht erreicht, so dass für Fußgängerüberwege oft eine Zusatzbeleuchtung erforderlich ist.

Lichtverschmutzung

Brauchen wir mehr Licht? Nein! Wer schon einmal nachts bei Regen eine vielbefahrene Stadtstraße gefahren ist, weiß das. Rücklichter, Scheinwerfer, Straßenlaternen, Schaufenster usw. vermengen sich auf der nassen Scheibe zu einem Lichtbrei. Die rote Ampel dazwischen oder der Fußgänger in der schwarzen Jacke – leicht übersehen.

Nicht nur Naturschützer werden bei der Forderung nach mehr Licht sofort Einspruch erheben. Die Hälfte aller Insekten ist nachtaktiv und braucht Dunkelheit. Auch Fledermäuse, Katzen und Astronomen leiden, wenn unsere Städte zu hell sind. Und dass mehr Licht automatisch auch mehr Energieverbrauch bedeutet, muss man eigentlich nicht extra erwähnen.

Licht ist eine Immission nach §3 Bundesimmissionsschutzgesetz. Nichtöffentliche Beleuchtung, also z.B. Fassaden- oder Schaufensterbeleuchtungen, darf nur begrenzt in Wohnungsfenster scheinen. In einem Wohngebiet darf beispielsweise die Beleuchtungsstärke bis 22 Uhr 3 Lux, danach nur noch 1 Lux betragen (vertikale, also seitliche Beleuchtungsstärke, die auf das Fenster wirkt). In Frankreich müssen Fassaden- und Schaufensterbeleuchtungen nachts sogar ganz ausgeschaltet sein.

Licht zielgenau einsetzen

Statt mehr Licht braucht es Licht an der richtigen Stelle. Zielgerichtetes Licht genau dort, wo es gebraucht wird, zu den Zeiten, in denen es gebraucht wird.

Moderne technische Lösungen können Lampen nachts dimmen oder einige/alle Lampen ausschalten. Es gibt auch Lösungen mit Bewegungsmelder, die Licht nur dann liefern, wenn Bedarf herrscht. Zukünftige Vorschriften, Normen und politische Entscheidungen sollten diese Möglichkeiten nutzen.

Ausrichtung von Laternen
Statt Gehweg und Hauseingänge beleuchten diese Laternen Grünstreifen und Parkplatz.

Dies gilt verstärkt auch für die Frage, wie Licht auszurichten ist. Straßenlaternen sollten so aufgebaut sein, dass der wesentliche Lichtertrag denjenigen zugute kommt, die kein Licht mit sich führen müssen, also den Fußgängern. Die Beleuchtung der Fahrbahn ist außer an Querungsstellen wenig nützlich. Gehwege, neben oder auch außerhalb von Straßen, sollten so beleuchtet sein, dass Stolperfallen und entgegenkommende Personen gut zu erkennen sind.

Für die Verkehrssicherheit ist insbesondere die Beleuchtung von Konfliktstellen wichtig. Abbiegende Fahrzeuge sind schon im Hellen eine große Gefahr für Fußgänger, im Dunkeln erst recht. Straßenquerungen an Kreuzungen und Einmündungen sind, selbst wenn es eine beampelte Furt gibt, im Dunkeln noch viel gefährlicher als im Hellen.

Wichtig ist deshalb eine zielgerichtete Beleuchtung an Konfliktstellen, so dass querende Fußgänger von einbiegenden Fahrzeugen gut erkannt werden. Hier sollte eine gute seitliche Beleuchtung und ein guter Kontrast gegenüber der Umgebung genauso Pflicht sein wie bei Zebrastreifen.

Aktiv die Sichtbarkeit verbessern

Fußgänger möchten im Dunkeln ausreichend sehen, um nicht zu stolpern und um sich subjektiv sicher zu fühlen.

Zusätzlich kann jeder Fußgänger (und Radfahrer) die objektive Sicherheit sehr einfach selbst erhöhen. Wichtig ist nämlich nicht die Beleuchtung durch eine Straßenlaterne; wichtig ist vor allem, wie viel Licht bei einem Autofahrer ankommt.

Geht man durch die Auswahl eines beliebigen Geschäfts für Jacken und Mäntel, sieht man vor allem eine Farbe: schwarz. OK, manchmal auch braun oder dunkelgrau, vielleicht sogar dunkelblau. Alles Farben, deren Reflexionsgrad nahe bei Null liegt.

Im Abblendlicht eines PKW verschwindet ein Fußgänger mit dunkler Jacke schon in 25 Metern Entfernung. Trägt er eine helle Jacke, ist er noch 50 Meter weit zu sehen. Helle Kleidung im Straßenverkehr ist ein Lebensretter. Sicherheit geht vor Mode!

Besonders gut sichtbar ist Kleidung mit retroreflektiven Elementen, wie man sie z.B. von Warnwesten oder Arbeitskleidung kennt. Hier wird das Scheinwerferlicht auch über 100 Meter noch in das Auge des Autofahrers zurückgespiegelt.

Es ist erstaunlich, wie wenig Wert die Hersteller von Outdoor-Kleidung darauf legen, dass ihre Kunden sicher unterwegs sind. Über viele Jahre waren selbst Regenjacken für Radfahrer nur in dunklen Farben erhältlich. Inzwischen ändert sich das zum Glück. Für Radfahrer kann man neonfarbene Jacken kaufen, die über große retroreflektive Flächen verfügen. Die werden nicht mehr übersehen.

Auch als Fußgänger darf man neonfarbene Jacken mit rückstrahlenden Elementen tragen. Es gibt auch reflektierende Warn- oder Gurtwesten, die über einer normalen Jacke getragen werden. Insbesondere wer Kinder einkleidet, sollte darauf achten, dass die Jacke hell ist, eine Kontrastfarbe (rot, orange, neon) hat sowie vorn, hinten und seitlich Reflexionselemente trägt.

Natürlich müssen Autofahrer auch nachts mit Fußgängern rechnen, selbst mit dunkel gekleideten, und natürlich müssen sie noch vorsichtiger fahren als sonst. Trotzdem sollte der reine Selbstschutz bei der Auswahl der Kleidung Priorität haben. Wer im Dunkeln nicht überfahren werden will, muss gesehen werden!



Nachts ist es nun mal dunkel, und es ist eine politische Entscheidung, ob und wie gut Gehwege beleuchtet sind. Straßenbeleuchtung nach Norm heißt vor allem Fahrbahnbeleuchtung und nicht sichere Beleuchtung von Konfliktstellen. Schon allein zum Selbstschutz sollte jeder Fußgänger helle, reflektierende Kleidung bevorzugen.

 

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D. Rudolph – 6. 9. 2021
[Eine gekürzte Fassung dieses Artikels erschien vorab in mobilogisch 1/21]

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